Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite zu haben, der Sie sowohl mit Erfahrung als auch Wissen unterstützt. Nicht selten besteht bei einem Unfall Unsicherheit darüber, was zu beachten ist und welche Schritte nun wichtig sind.
Durch Unwissen und Überforderung entsteht oft eine unsachgemäße Abwicklung, von der Sie alles andere als profitieren. Sind Sie genau in so einer Situation, sollten Sie stets auf einen Kfz Sachverständigen zurückgreifen, der Ihnen sofort weiterhilft. Bei unverschuldeten Unfällen benötigen Sie in jedem Fall ein fachmännisches Schadens- und Unfallgutachten: Wir stellen Ihnen ein korrektes Unfallgutachten aus, mit dem Sie sichergehen, dass die Abwicklung der Schäden sachgemäß erfolgt.
Als erfahrener Kfz Sachverständiger in Essingen wissen wir genau, wie wir Ihnen sachgemäßes Unfallgutachten ausstellen. Wir sichern Ihnen Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie sich bei Regulierung der Schäden auf unser Dokument berufen können. Damit Sie Ihren vorliegenden Schaden erstattet bekommen, müssen Sie die entsprechenden Schäden nämlich in jedem Fall rechtmäßig nachweisen können.
Dabei helfen wir Ihnen und erstellen Ihnen ein unabhängiges Schadensgutachten, aufgrund dessen sich der Unfallverursacher nicht seiner vorliegenden Schuld entziehen kann. Nehmen Sie Ihre Ansprüche und Rechte wahr und lassen Sie sich Ihre entstandenen Schäden rechtmäßig ersetzen.
Aber auch als Unfallverursacher können Sie von einem unabhängigen Dritten profitieren, der ein Unfallgutachten ausstellt. Anhand des Dokuments können Sie sichergehen, dass Ihre Versicherung nur die Schäden zahlen muss, die tatsächlich durch den Unfall entstanden sind und nicht schon im Vorfeld existierten.
Wann steht mir ein Gutachten zu?
Wurde Ihr Fahrzeug ohne Ihr Verschulden in einen Unfall verwickelt bzw. durch Fremdverschulden beschädigt und der Schädiger bzw. das
Schädigerfahrzeug ist bekannt, steht Ihnen im Prinzip immer das Recht zu einen Gutachter Ihres Vertrauens ein zu schalten.
Hier sprechen wir von einem Haftpflichtschaden.
Die Kosten für das Gutachten hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Diese können wir direkt mit der
Versicherung abrechnen.
Das bedeutet für Sie volle Kostenneutralität in jedem Fall.
Liegt ein Schaden vor, der in den Bereich Ihrer Kasko-Versicherung fällt, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Versicherer. Einen unabhängigen Sachverständigen auf Versicherungskosten können Sie wählen wenn:
Warum sollte ich einen unabhängigen Gutachter beauftragen?
Der unabhängige Sachverständige beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Die Gutachten spielen zur Beweissicherung und juristischen Geltendmachung eine wichtige Rolle. Darin enthalten sind alle zum Schaden gehörenden technischen Inhalte. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, Minderwert, Restwert, Nutzungsausfall, usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen. Auf Nebenkosten wie Ausfallpauschale, Anmeldung, Entsorgung etc. wird ebenfalls hingewiesen.
Fast alle Versicherer bieten inzwischen sogenannte „Schadenserviceangebote“ an. Diese hören sich zunächst sehr verlockend an, da mit kostenloser Abholung, Reinigung, etc. gelockt wird. Jedoch verzichtet man dabei auf viele seiner Rechte. So kann es sein, dass der Geschädigte keine Informationen erhält wo und wie das Fahrzeug repariert wurde. Der Reparaturumfang und -weg wird nicht neutral, sondern in Absprache mit dem Kostenträger festgelegt. Häufig handelt es sich bei den sog. Partnerwerkstätten der Versicherungen auch nicht um markengebundene bzw. vom Hersteller autorisierte Betriebe, was eine Beeinträchtigung oder gar den Verlust der Garantie des Herstellers zur Folge haben kann. Ein möglicher merkantiler Minderwert wird ebenfalls häufig außer Acht gelassen. Auf die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung nach Herstellervorgaben bzw. Beauftragung eines Rechtsanwaltes wird dadurch verzichtet.
Auch die Automobilclubs ADAC, AvD, usw. warnen daher vor dem so genannten Schadenmanagement der Versicherer und empfehlen nach einem unverschuldeten Unfall von seinem Recht gebrauch zu machen und auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt und Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Beweissicherung, Wertminderung, Restwert, Mietwagenkosten, korrekte Reparaturkosten, Schmerzensgeld, unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten, uvm. sollten nicht allein dem Unfallverursacher und Kostenträger überlassen werden.
Wieviel kostet mich das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall (Haftpflichtfall) ist das Gutachten für Sie praktisch kostenlos. Das Sachverständigenhonorar ist Teil Ihres entstandenen Gesamtschadens und wird von der Versicherung des unfallverursachenden Fahrzeughalters erstattet. Mittels einer sicherungsweisen Abtretung können wir unsere Gebühren direkt mit dem eintretenden Versicherer abrechnen, so dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Ab dem 01.07.2008 gilt in Deutschland das neue Rechtsberatungsgesetz, welches uns ermöglicht Sie durchweg kostenfrei bei der Regulierung Ihres Schadens zu betreuen und sämtliche Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen einzufordern.
Dieses Angebot der Abtretung und des Komplett-Service gilt in unserem Hause auch für Kurz-Gutachten bei Bagatellschäden (siehe nächste Frage).
Ist laut Aussage der aufnehmenden Polizeibeamten oder Ihres Rechtsanwaltes von einem teilweisen Mitverschulden Ihrerseits auszugehen, bekommen wir von der Versicherung unsere Kosten i.d.R. nach der Haftungsquote anteilig erstattet. Sollte von vornherein kein Mindesthonorar vereinbart worden sein, verzichten wir in den meisten Fällen auf den Ausgleich unserer Gebühren durch unseren Kunden.
Ist die Schuldfrage noch völlig unklar, führen wir vorab eine kostenlose Beweissicherung für Sie durch
Was tun bei einem Bagatellschaden?
Aufgrund des allgemeinen Gebotes den Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungspflicht), sind bei geringfügigen Schäden die Kosten für ein ausführliches Schadengutachten unverhältnismäßig hoch.
In diesen Fällen bieten wir Ihnen daher die Erstellung eines Kurz-Gutachtens an, welches neben der Schadenbezifferung noch Lichtbilder zur Dokumentation und Beweissicherung enthält. Die Höhe unseres Honorars entspricht dabei den Kosten eines üblichen Kostenvoranschlags einer Werkstatt. Wie bei üblichen Schadengutachten werden die Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen.
Der Vorteil für Sie ist das Erkennen evt. weiterer versteckter Schäden durch uns (z.B. hinter elastischen Verkleidungen wie beim Stoßfänger usw.). Außerdem müssen Sie sich keine Gedanken um die Höhe des Schadens und eine evt. Unterschreitung der Bagatellschadengrenze machen.
Sollten Sie also z.B. nur einen Kratzer sehen, begutachten wir auch diesen für Sie.
Was tun bei ungeklärter Schuldfrage?
Bei teilweisen Mitverschulden in einem Verkehrsunfall können Sie entsprechend der Haftungsquote Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Die Kosten für das zur Schadenbezifferung notwendige Gutachten bekommen Sie dann von der gegnerischen Versicherung auch entsprechend der Quote anteilig erstattet. Sollte von vornherein kein Mindesthonorar vereinbart worden sein, verzichten wir in den meisten Fällen auf den Ausgleich unserer Gebühren durch unseren Kunden.
Bei ungeklärter Schuldfrage können Sie gerne auf unser Angebot „Gutachten auf Warteliste“ zurückgreifen. Hierzu dokumentieren wir den Schaden, nehmen alle relevanten Daten auf und speichern diese in unserem System. Für eine spätere eventuelle Erstellung des Gutachtens reicht eine kurze Auftragserteilung per Telefon.
Zur Kontrolle der Haftungsverteilung bzw. allgemein der Mithaftung bei unklarer Schuldfrage empfehlen wir von vornherein einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.
Steht mir im Kaskoschaden-Fall auch ein unabhängiger Gutachter zu?
Ein Kaskofall liegt vor wenn Sie einen selbstverschuldeten Unfall verursacht haben, der Unfallgegner unbekannt ist (Vollkasko), bei Diebstahl-, Sturm-, Feuer- oder Wasserschäden und Unfallschäden durch Wild (Teilkasko).
Im Gegensatz zum unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflicht-Fall) kommt bei einem Schadenfall für Ihre Kaskoversicherung das Vertragsrecht zum Ansatz.
Übliche Verträge sehen zunächst keine freie Wahl des Sachverständigen vor, sondern eine Weisungsbindung gegenüber dem Versicherer, die teilweise sogar bis hin zur Vorgabe der Reparaturwerkstatt gehen kann. Setzen Sie sich deshalb bitte zuerst mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Gemäß den allgemeinen Kraftverkehrsbedingungen (AKB) hat der Versicherungsnehmer das recht auf einen sachverständigen seiner Wahl wenn:
er von seiner Versicherung die ausdrückliche Freigabe erhält ( wichtig bei telefonischer Freigabe, Datum und Name der Gesprächspartners
notieren.
die Schadenbezifferung des Versicherer fehlerhaft ist. Gerne überprüfen wir die Schätzung der Versicherung. Eine Kostenrechnung erstellen wir erst wenn eine Ausarbeitung eines Gegengutachtens zur
Eröffnung des nach Kaskorechts im Streitfall zur Schadenhöhe vorgesehenen Sachverständigenverfahrens erfolgen soll.
der Versicherer Ihnen keinen Begutachtungstermin in akzeptabler zeitlicher Nähe anbieten kann.
Wie ist der übliche Ablauf in einem Haftpflichtschadenfall?
Ihr Fahrzeug wurde ohne Ihr Verschulden in einem Unfall verwickelt bzw. beschädigt?
Dann haben Sie grundsätzlich das Rechts alle Schritte zur Schadenregulierung oder Beseitigung selbst in die Hand zu nehmen. So dürfen Sie sich einen Sachverständigen Ihren Vertrauens wählen, haben Dispositionsfreiheit bzgl. Werkstatt, Mietwagen, usw..
Möchten Sie sich nicht selbst um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche kümmern, können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung natürlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen oder unseren umfangreichen Komplett-Service in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich können Sie sich die Netto-Schadensumme von der haftenden Versicherung auszahlen lassen und über den Betrag frei verfügen (fiktive Abrechnung). Eine Verpflichtung den Schaden nach Vorgabe des Gutachtens beseitigen zu lassen, bzw. sich im Totalschadenfall ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen besteht nicht.
Das übliche Verfahren zur Erstellung eines Kfz-Haftpflichtschaden-Gutachtens sieht folgende Schritte vor:
Zur Besichtigung fahren Sie Ihr Fahrzeug in einem unser beiden Filialen vor. Sollte Ihr Fahrzeug nicht fahrfähig oder verkehrssicher
sein, bzw. Sie aus beruflichen oder sonstigen Gründen verhindert sein, vereinbaren wir auch gerne einen Termin bei Ihnen vor Ort.
Bringen Sie zur Besichtigung Ihren Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief und den Polizeischein bzw. sonstige Unfallgegnerdaten mit. Bei Schäden am Reifen benötigen wir (vor oder nach der Begutachtung) als
Nachweis weiterer Beschädigungen an der Achse eine Achsvermessung. Diese erhalten Sie sowohl in Ihrer Vertrags- als auch in vielen freien Werkstätten (Oft ist hierfür ebenfalls eine
Terminvereinbarung notwendig). Die Kosten hierfür müssen Sie vorauszahlen, kriegen diese aber später zurück erstattet.
Die Besichtigung selbst nimmt i.d.R. (abhängig vom Schaden) nicht viel Zeit in Anspruch. Für den Fall weiterer nicht sichtbarer Beschädigungen (z.B. Schäden an Trägern hinter äußeren
Fahrzeugverkleidungen) kann ein Termin in einer Werkstatt notwendig sein.
Zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche und zur Abtretung Ihrer Rechte auf Kostenersatz unseres Honorars (keine Vorauszahlung an uns notwendig) legen wir Ihnen vor Ort eine Abtretungserklärung
zur Unterschrift vor.
Der Zeitraum zwischen Versand des Gutachtens an die Versicherung und der Auszahlung des Schadenersatzes an Sie, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht eindeutig beziffern. I.d.R. erhalten
Sie Ihr Geld innerhalb von zwei Wochen.
Was bekomme ich von der Versicherung ausbezahlt?
Bei Abrechnung auf Basis des Gutachtens (fiktive Abrechnung) haben Sie im Haftpflichtschadenfall Anspruch auf Erstattung von:
a) im Reparaturfall: Netto-Reparaturkosten, zzgl. eines eventuellen Minderwertes und Kostenpauschale.
b) im Totalschaden-Fall: Wiederbeschaffungswert (Netto) abzgl. Restwert (Brutto) zzgl. Kostenpauschale.
die Nebenkosten wie Nutzungsausfall bzw. Notreparaturkosten, evtl. Umbau-, Mietwagen-, Zulassungskosten, etc. bekommen Sie gegen Nachweis erstattet.
Die Mehrwertsteuer ist nur erstattungspflichtig wenn Sie tatsächlich angefallen ist, d.h. gegen Rechnungsvorlage bzw. Nachweis der Ersatzbeschaffung aus dem gewerblichen Handel. Zur Erstattung des Nutzungsausfalls für die Dauer der Reparatur erstellen wir Ihnen für eigens vorher angefertigte Gutachten kostenlos eine Reparaturbestätigung.
Das Thema Abrechnung und Schadenregulierung ist teilweise sehr komplex und bedarf im Einzelfall weiterer Erläuterungen. Hierfür stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Gibt es eine Entschädigung, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht?
Im Totalschadenfall sind Sie nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Die Versicherung erstattet Ihnen den Betrag zur Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs und rechnet Ihnen den Restwert bzw. Schrottwert an.
Im Reparaturfall sind Sie nicht verpflichtet das Fahrzeug zu reparieren oder sogar in eine von der Versicherung vorgeschlagenen Werkstatt abzugeben.
Im Rahmen Ihrer Dispositionsfreiheit können Sie sowohl im Totalschadenfall als auch im Reparaturfall mit dem Fahrzeug machen was Sie möchten, also verkaufen, stilllegen, reparieren oder beschädigt weiternutzen so es denn noch fahrbereit ist.
Je nach Handlung ergeben sich evt. weitere Entschädigungsforderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Im Einzelfall machen wir Sie gerne auf die jeweiligen Möglichkeiten aufmerksam.
Egal, ob Schadensfall oder Schaltprobleme: Verzweifeln Sie nicht und wenden Sie sich an unsere Experten. In unserer Autowerkstatt Essingen helfen wir Ihnen nicht nur mit der Erstellung von Unfallgutachten weiter, sondern auch mit vielen weiteren Serviceleistungen. Mit einer Getriebespülung bringen wir Ihnen einen hohen Fahrkomfort wie am ersten Tag zurück.
Vertrauen Sie auf einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite und profitieren Sie von unserem Service, der Ihnen bei sämtlichen Kfz Anliegen und Problemen weiterhilft. Bei weiteren Fragen zu Unfallgutachten stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.
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