Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug behoben und benötigen einen Reparatur-Nachweis bzw. möchten Ihren Anspruch auf Erstattung der Nutzungsausfallentschädigung geltend
machen?
Fahren Sie Ihr Fahrzeug nochmals bei uns vor, wir dokumentieren den Fahrzeugzustand und erstellen weitere Lichtbilder. Sollte es aufgrund einer Reparatur im Intigritätsinteresse
erforderlich sein, erfolgt darin auch eine Beurteilung des Reparaturweges und der Reparaturqualität.
*Reparaturbestätigungen erstellen wir im Zusammenhang mit eigens zuvor erstellten Schadengutachten kostenlos.
|
|
|